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   BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71   

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https://dejure.org/1971,4865
BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71 (https://dejure.org/1971,4865)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1971 - 1 StR 172/71 (https://dejure.org/1971,4865)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1971 - 1 StR 172/71 (https://dejure.org/1971,4865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs - Prüfung der Möglichkeit der Erkennung und Einsetzung anderer Verteidigungsmöglichkeiten bei einer organischen Hirnschädigung des Täters - Ausschluss des Verteidigungswillens bei Absicht, dem Angreifer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71
    Zwar wird der Verteidigungswille grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198) [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52].
  • BGH, 06.09.1957 - 2 StR 310/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71
    Auch bei Annahme einer Notwehr wird im übrigen zu erörtern sein, ob etwa ein Mißbrauch des Notwehrrechts in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57 -, bei Dallinger MDR 1958, 12, sowie BGH MDR 1956, 372 Nr. 355).
  • BGH, 01.03.1960 - 5 StR 646/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71
    Zwar wird der Verteidigungswille grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198) [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52].
  • BGH, 11.08.1955 - 1 StR 220/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71
    Für sich betrachtet, ist Notwehr allerdings auch dann möglich, wenn der Angriff nicht unerwartet kam (BGH, Urteil vom 11. August 1955 - 1 StR 220/55).
  • BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73

    Unrechtsausschließungsgrund der Notwehr - Vorliegen eines "Verteidigungswillens"

    Dieser Wille wird zwar grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198; BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - 1 StR 172/71).
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