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BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs - Prüfung der Möglichkeit der Erkennung und Einsetzung anderer Verteidigungsmöglichkeiten bei einer organischen Hirnschädigung des Täters - Ausschluss des Verteidigungswillens bei Absicht, dem Angreifer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52
Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71
Zwar wird der Verteidigungswille grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198) [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]. - BGH, 06.09.1957 - 2 StR 310/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71
Auch bei Annahme einer Notwehr wird im übrigen zu erörtern sein, ob etwa ein Mißbrauch des Notwehrrechts in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57 -, bei Dallinger MDR 1958, 12, sowie BGH MDR 1956, 372 Nr. 355). - BGH, 01.03.1960 - 5 StR 646/59
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71
Zwar wird der Verteidigungswille grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198) [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]. - BGH, 11.08.1955 - 1 StR 220/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71
Für sich betrachtet, ist Notwehr allerdings auch dann möglich, wenn der Angriff nicht unerwartet kam (BGH, Urteil vom 11. August 1955 - 1 StR 220/55).
- BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73
Unrechtsausschließungsgrund der Notwehr - Vorliegen eines "Verteidigungswillens" …
Dieser Wille wird zwar grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198; BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - 1 StR 172/71).